Zusammen für eine entwickelte und gemeinschaftliche Menoua

FÜR SIE AN EINER WAND GELESEN

VON SOUOP SOFFO SA'A MEKÙ (Lucas Kamdem):


Antworten auf Fragen

  1. Gibt es in der Tradition der Bamiléké die Möglichkeit, die Mitgift zurückzuzahlen?
    Absolut NEIN.
    Bei den Bamiléké gibt es keine Scheidung. Eine eheliche Verbindung wird ein für alle Mal besiegelt. Aus diesem Grund stellt der Brautvater, bevor er die Ehe mit einem Trankopfer aus Bastwein und einer Kommunion aus Kola besiegelt, der Tochter tausend Fragen, um sie wissen zu lassen, dass der aktuelle Akt unwiderruflich ist. Die Mitgift bildet bei den Bamileke die Grundlage für die Heirat; diese Heirat ist ein religiöses Sakrament und als solches kein Vergnügen. Um die Unumkehrbarkeit der Ehe zu symbolisieren, lässt der Vater seine Tochter wissen, dass die Ehe nur dann beendet werden kann, wenn sie der Familie des Bräutigams den Wein, den er gerade trinkt, und die Kola, die er gleich essen wird, übergeben. Das ist unmöglich, wenn sie getrunken und gegessen haben. Manche gehen sogar so weit, zwei Weinsorten zu mischen und den Bräutigam zu bitten, sie zu trennen. Die Unfähigkeit, dies zu tun, symbolisiert die Unauflöslichkeit der Ehe.
    Die Idee der Rückzahlung der Mitgift entstand in der sogenannten modernen, materialistischen Welt unserer Tage. In der Kultur der Bamileke ist die Frau ein Gut, ein menschliches Gut. Und wer von einem Gut spricht, meint auch die Existenz des Besitzers des Gutes (Tαnkαb, in mə̀dʉ̂mbὰ). Der Eigentümer dieses Eigentums, das die Frau ist, ist ihr Vater (oder ihr Großvater väterlicherseits, wenn sie die erste Tochter ihres Vaters ist, die in die Ehe geht). Dieses Eigentumsrecht wird durch den Akt der Mitgift auf den Ehemann übertragen. Ein Ehemann, der zustimmt, dass ihm die Mitgift zurückgezahlt wird, "verkauft" seine Frau und seine Kinder und verliert alle gewohnheitsmäßigen Rechte an ihnen, was kein Mann wagen würde.
  2. Kann der erste Ehemann den einzigen Jungen, den seine Ex-Frau in der zweiten Ehe gemacht hat, als Nachfolger bestimmen?
    JAAlle Kinder aus der ''zweiten Ehe'' seiner Frau sind seine Kinder. Er hat alle Gewohnheitsrechte über sie (Wenn es zum Beispiel bei den Bangangté ist, müssen die Ndab ("Lob") der Kinder des "kə̌dmɛ̀nnzwi" (d. h. geraubte Frau) an ihren ersten Ehemann gebunden sein und nicht an den "zweiten" (von den Bamileke als Betrüger bezeichnet), da sonst Unheil über die Kinder der "zweiten Ehe" und ihre Nachkommenschaft hereinbrechen würde. Daraus schließen wir, dass der Sohn aus "zweiter Ehe" nicht die Nachfolge seines biologischen Vaters antreten kann, außer in extremen Fällen, in denen ein Nachfolger für den Vater benötigt wird. In diesem Fall muss der Sohn zunächst von seinem Stammvater "gekauft" (dotiert) werden, bevor er die Nachfolge seines biologischen Vaters antreten kann.
  3. (vgl. Frage 2).
  4. Gibt die Bamiléké-Tradition der Frau die Möglichkeit, den Ort ihrer letzten Ruhestätte zu wählen?
    NEIN. Bei den Bamiléké (ich habe es oben bereits erwähnt) gehört die Frau nicht sich selbst. Sie wird immer beim Tαnkαb (dem Eigentümer des Besitzes) begraben, d. h. bei ihrem Vater, wenn sie nicht begabt wurde, oder bei demjenigen, der sie begabt hat. Andernfalls wird die nächste Generation mit einem Fluch belegt. Man spricht dann von "Ndiὰg kə̀ jʉ" (derjenige, der für sein Eigentum gepflügt hat, es aber nicht genossen hat, weil es ihm weggenommen wurde) und lässt sie wissen, dass ihr leiblicher Vater verärgert ist, weil er sein Eigentum nicht genossen hat. Um diesen Fluch zu sühnen, wird es für die zukünftige Generation notwendig sein, den Kopf (Schädel) dieses falsch begrabenen Vorfahren zu suchen und ihn in die Konzession des Tαnkαb zurückzubringen und Riten durchzuführen, um seinen Zorn zu besänftigen. Ebenso, wenn die Kinder aus der "zweiten Ehe" Ndab trugen, die nicht vom rechtmäßigen Ehemann (dem ersten) stammten, werden die gleichen Flüche verhängt, und es wird davon die Rede sein, den Ndab bei den Nachkommen zu ändern, damit die Ndab vom ersten stammen, denn es ist sein Nachkomme.
  5. Kann ein gutgläubiger zweiter Ehemann seine "Kinder" genießen, ohne den Zorn unserer Tradition zu riskieren?
    NEIN. Die Gewohnheitsrechte an diesen Kindern stehen dem ersten Ehemann zu. Heutzutage kann er alles tun, was die Gesetze des Staates ihm erlauben, aber wenn es um Gewohnheitsrecht geht, soll er sich davon distanzieren.
  6. Kann die Frau auf neutralem Boden (bei ihren Eltern) beerdigt werden, damit die verschiedenen Kinder Zugang zu ihrem Grab haben?
    NEIN. Was nennt man neutralen Boden? Es ist, als ob es einen Wettkampf oder Streit zwischen dem rechtmäßigen Ehemann und einer anderen Person gäbe. Die erste 'Laus' bespricht seine Frau mit niemandem, er ist der Tαnkαb, und nicht mehr der Vater der Frau. Die Frau bei ihrem Vater zu begraben, obwohl sie 'beschenkt' wurde, ist eine Quelle zukünftiger Flüche.
  7. Wo werden die Zeremonien für die Kinder aus der "zweiten Ehe" stattfinden?
    Nach all dem, was oben gesagt wurde, kennen Sie die Antwort bereits. Alles wird beim rechtmäßigen Vater der Kinder stattfinden, d. h. beim ersten Ehemann ihrer Mutter. Denn es sind seine Töchter, die dotiert werden sollen. Allerdings hat die Tradition hier etwas für den biologischen Vater der Tochter, die gestiftet wird, vorgesehen. Unter den Gütern, die der Bräutigam für die Mitgift seiner Braut gibt, befindet sich eine Ziege für den biologischen Vater, die "Mbwə̂ bə' zwə'" genannt wird (d. h. eine Ziege, die als Ausgleich für die "gebrochenen" Nieren gegeben wird, um dieses Mädchen zu zeugen. Das ist ein sehr lustiger Begriff).
  8. Kann man angesichts der Finanzkraft des "zweiten Ehemannes" ein traditionelles Ritual abhalten, um ihm die Rückzahlung der Mitgift zu ermöglichen?
    NEIN. Puissance financière? La tradition ne prend pas de puissance financière en compte vu qu’il s’agit lors de la dote pas d’un achat, mais d’un symbole. Ce dernier est inestimable et par conséquents comme dit plus haut non remboursable.
  9. Kann der erste Ehemann den zweiten Ehemann wegen Ehebruchs vor dem traditionellen Oberhaupt verklagen?
    JA!
  10. Wenn ja, welches Oberhaupt ist zuständig? Die des Dorfes des ersten Ehemannes oder die des Dorfes des zweiten Ehemannes?
    Die beiden Häuptlingshäuser sind für die Beurteilung des Falls zuständig. Nur werden ihre Urteile in der heutigen Welt nicht über das Urteil eines staatlichen Gerichts hinausgehen.

NBDie Bamileke-Tradition wurde so ''gestaltet'', dass die Frau nicht auf die Idee kommt, die Ehe zu verlassen, wann und wie sie will, wie es in der heutigen Welt der Fall ist. Die Frau, die wusste, dass ihre Ehe für immer besiegelt war, tat viel, um sie zu festigen. Aus diesem Grund waren die damaligen Verbindungen fast alle stabil. Im Gegensatz zur heutigen Welt, in der die Option einer Scheidung bereits in den Köpfen der Frauen herrscht, bevor überhaupt ein Problem entsteht.
Um eine Frau zur Frau zu nehmen, stellte die Familie des Mannes genug Nachforschungen an, um sicherzustellen, dass für diese Frau nicht schon in der Vergangenheit etwas getan worden war. Dies geschah, um zu verhindern, dass sie Kinder in die Welt setzten, die ihnen nicht gehörten.

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